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BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz "BAföG" - ist die bekannteste Möglichkeit der Studienfinanzierung. Die Förderung wird dann gewährt, wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern nicht ausreichen. Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Ansprechpartner für alle Fragen rund ums BAföG sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Gießen. Diese bieten Ihnen an den Hochschulstandorten Gießen, Friedberg und Fulda eine Beratung vor Ort an. Sie können Fragen zum BAföG stellen und sich unter Vorlage der Einkommensnachweise Ihrer Eltern aus dem jeweils vorletzten Kalenderjahr die Höhe des Ihnen zustehenden Förderungsbetrages ausrechnen lassen. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, denn BAföG wird ab Antragstellung, frühestens ab Beginn des Studiums in der Regel für jeweils zwölf Monate gewährt. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit.
Weitere ausführliche Informationen bei uns im Bereich Studienfinanzierung - BAföG.
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