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Krankenversicherung
Alle Studierende, die an staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Bis zum 25. Geburtstag können Studierende über die Eltern familienversichert sein. Wehr- und Zivildienstzeiten werden angerechnet. Sofern das monatliche Gesamteinkommen 365 Euro überschreitet (BaföG wird dabei nicht angerechnet), muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Eine Ausnahme bildet der Minijob, hier liegt die Grenze bei 400 Euro monatlich. Studierende können sich günstig in der Krankenkasse versichern. Von der Pflichtversicherung können sich Studierende zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung zum Studienbeginn befreien lassen, wenn sie privat familienversichert waren. Vor- und Nachteile sollten jedoch genau gegeneinander abgewogen werden. Sowohl für gesetzliche wie auch für privat versicherte Studierende gibt es einen monatlichen Zuschuss, falls er oder sie BAföG bezieht.
Die Pflichtversicherung endet in der Regel mit dem Abschluss des Studiums, frühestens jedoch nach dem 14. Fachsemester oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres. Sie sollten sich in diesem Fall unbedingt weiter versichern, falls Sie tatsächlich einmal krank werden. Die Behandlungskosten können ziemliche Höhen erreichen und das Sozialamt zahlt nur in Ausnahmefällen und holt sich das Geld so schnell wie möglich wieder von Ihnen zurück. Ausserdem ist eine Krankenversicherung inzwischen für alle Bürger Pflicht.
Krankenversicherung für internationale Studierende
Internationale Studierende, die einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf das Studium oder Studienkolleg besuchen, oder nach ihrem 30. Geburtstag in Deutschland ein Ergänzungs- oder Aufbaustudium aufnehmen wollen, können nicht der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Das Deutsche Studentenwerk hat mit einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag abgeschlossen, speziell für diese Studierenden. Diese Versicherung verbindet medizinische Grundversorgung mit günstigen Beitragssätzen für Studierende bis 45 Jahre.
Alle Informationen wie auch die Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link:
https://portal.versicherungsdienste.de/dsw-studenten-kv/index.html
Internationale Studierende, die nicht zu oben genannten Gruppen gehören, können sich ganz normal über die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen versichern.
Weitere Informationen zum Krankenkassensystem in Deutschland finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der Seite http://www.1a-krankenversicherung.de/international.
Ansprechpartnerin für internationale Studierende ist Claudia Verna, 0641 40008-162, claudia.verna@studwerk.uni-giessen.de.
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