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BAföG - jetzt Wiederholungsantrag stellen- Giessen
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Gießen weist darauf hin, dass Studierende, die BAföG beziehen, bis zum 30.09.2007 (Fachhochschule), beziehungsweise 31.10.2007 (Universität) einen Wiederholungsantrag gestellt haben müssen sowie Ihre aktuelle Studienbescheinigung einreichen sollten. "Die Einhaltung der Fristen ist wichtig", betont Kristina Rehmann, Leiterin des Amtes für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Gießen, "da Leistungen nicht rückwirkend gezahlt werden. Wer die Frist zur Einreichung der Studienbescheinigung versäumt, muss mit Zahlungsunterbrechungen rechnen."
Das Amt für Ausbildungsförderung ist, wie auch alle anderen Einrichtungen des Studentenwerks, in den Semesterferien durchgehend und zu den gewohnten Öffnungszeiten, montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 14:30 Uhr, geöffnet.
Weitere Informationen zum Thema Studienfinanzierung finden Sie im Internet unter www.studentenwerk-giessen.de
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