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Anmeldung bei der Stadt
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für jeden, der einen Wohnsitz hat, eine Meldepflicht. Das
heißt, wer in Gießen, Friedberg oder Fulda eine Wohnung oder ein Zimmer bezieht, ist gesetzlich
verpflichtet, sich innerhalb einer Woche, nachdem die Wohnung bezogen wurde, mit Erst- oder
Zweitwohnsitz bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist unkompliziert.
Einfach mit den folgenden Dokumenten ins Einwohnermeldeamt gehen und dort ein Formular
ausfüllen.
Bitte mitnehmen:
- Nachweis (z.B. Mietvertrag) über Ihren Wohnsitz in Deutschland
- Ihren Pass
100 Euro bekommen! Wie?
In Gießen und Fulda erhalten Studierende, die sich mit ersten Wohnsitz anmelden zur Begrüßung
100 Euro Startgeld. Nehmen Sie einfach Ihre Immatrikulationsbescheinigung mit zur Anmeldung.
Kontaktinformation
Gießen
Büro für Magistrat - Information und Service Berliner Platz 1 D-35390 Gießen Telefon 0641 3061234 Telefax 0641 306-2266 stadtbuero@giessen.de www.stadtbuero.giessen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 13:00 Uhr
Friedberg
Mainzer-Tor-Anlage 6 Friedberg Telefon 06031 88-1 Buergerbuero@Friedberg-Hessen.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi 08:00 - 12:30 Uhr
Di 08:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Fulda
Schlossstraße 1 D-36037 Fulda Telefon 0661 10211110 buergerbuero@fulda.de www.fulda.de/buergerservice/buergerbuero.html
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 08:00 - 18:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Sa 09:00 - 12:00 Uhr
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