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Home / International / Deutsche Version / Timeline / Anreise - die ersten Tage / Anmeldung bei der Stadt

Anmeldung bei der Stadt

In der Bundesrepublik Deutschland besteht für jeden, der einen Wohnsitz hat, eine Meldepflicht. Das heißt, wer in Gießen, Friedberg oder Fulda eine Wohnung oder ein Zimmer bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb einer Woche, nachdem die Wohnung bezogen wurde, mit Erst- oder Zweitwohnsitz bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist unkompliziert. Einfach mit den folgenden Dokumenten ins Einwohnermeldeamt gehen und dort ein Formular ausfüllen.

Bitte mitnehmen:

  • Nachweis (z.B. Mietvertrag) über Ihren Wohnsitz in Deutschland
  • Ihren Pass

100 Euro bekommen! Wie? In Gießen und Fulda erhalten Studierende, die sich mit ersten Wohnsitz anmelden zur Begrüßung 100 Euro Startgeld. Nehmen Sie einfach Ihre Immatrikulationsbescheinigung mit zur Anmeldung.

Kontaktinformation

Gießen

Stadtbüro Gießen

Büro für Magistrat - Information und Service
Berliner Platz 1
D-35390 Gießen
Telefon 0641 3061234
Telefax 0641 306-2266
stadtbuero@giessen.de
www.stadtbuero.giessen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 13:00 Uhr

Friedberg

Bürgerbüro Friedberg

Mainzer-Tor-Anlage 6
Friedberg
Telefon 06031 88-1
Buergerbuero@Friedberg-Hessen.de

Öffnungszeiten:
Mo, Mi 08:00 - 12:30 Uhr
Di 08:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Fulda

Bürgerbüro Fulda

Schlossstraße 1
D-36037 Fulda
Telefon 0661 10211110
buergerbuero@fulda.de
www.fulda.de/buergerservice/buergerbuero.html

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 08:00 - 18:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Sa 09:00 - 12:00 Uhr

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