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Studienfinanzierung
Studienfinanzierung und Förderungsmittel
Das Studentenwerk Gießen weiß, dass Sie als Studienierende während Ihres Studiums oft finanzielle Unterstützung benötigen. Daher finden Sie hier reichliche Informationen zum Thema Studienfinanzierung - von BAföG, AFBG (Meister BAföG) über Studienkredit bis zu Darlehen, Stipendien und Nebenjobs . schauen Sie in unsere Jobbörse! Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass es außer Nebenjob, Stipendien oder Ersparnissen, leider nur sehr wenige Finanzierungsmöglichkeiten, für ausländische Studierenden aus nicht EU-Länder gibt.
Möglichkeiten der Studienfinanzierung
Ersparnisse oder Familienunterstützung
Natürlich können Sie Ihr Studium mit Ersparnisse oder durch die Unterstützung Ihrer Familie finanzieren. Wichtig ist nur, dass Sie einen Finanzierungsnachweis für Ihren geplanten Aufenthalt erbringen können, denn Sie werden dies bei der Visum oder Aufenthaltserlaubnisbeantragung brauchen.
BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz / AFBG - Meister BAföG
BAföG/AFBG sind staatlich geförderte finanzielle Unterstützungen für Studierende. Wer BAföG und AFBG bekommen kann und wer nicht ist kompliziert und gesetzlich geregelt. Manche EU Bürger, Asylberechtigte, oder heimatlose Ausländer sind berechtigt, jedoch die meisten ausländischen Studierenden nicht.
In der BAföG Abteilung des Studentenwerks Gießen haben Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen von einem unserer Mitarbeiter beantworten zu lassen. Für mehr Informationen klicken Sie hier: Studienfinanzierung.
Studienkredit
Als Student können Sie auch verschiedene Studienkredite oder Darlehen in Anspruch nehmen. Nicht alle Studierenden sind jedoch dazu berechtigt. Studienkredite und Darlehen unterscheiden sich von Stipendien insofern, dass Sie diese zurückzahlen müssen.
KfW-Studienkredit
http://www.kfw.de
- Höhe: 100-650 Euro/mtl.
- antragsberechtigt: Deutsche und deren Familien-angehörige, EU-Bürger und deren Familienangehörige mit mind. 3-jährigem Aufenthalt in Deutschland;
Studierende im Erststudium an einer deutschen Hochschule;
Höchstalter bei Finanzierungsbeginn: 30 Jahre; i. d. R. 10 Fachsemester (auf Antrag kann um 4 Semester verlängert werden, wenn Abschluss in dieser Zeit), Fachsemester vor Antragstellung werden angerechnet; Kreditpause im Urlaubssemester;
db-Studentenkredit
http://www.deutsche-bank.de
- Höhe: 200 Euro in den ersten beiden Semestern, dann max. 800 Euro/mtl.
- antragsberechtigt: individuelle Entscheidung durch Berater; Deutsche, EU-Bürger mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmi-gung, mind. 2 Jahre vor Studienbeginn Wohnsitz in Deutschland;
Höchstalter 30 Jahre bei Finanzierungsbeginn;
Auszahlungsphase bis zu 5 Jahre, Regelstudienzeit plus maximal 3 Semester; Kredit auch im Urlaubssemester; Finanzierung von Zweitstudium und Auslandssemester nach Absprache;
Dresdener FlexiStudienkredit
http://www.dresdener-privat.de
- Höhe: 200-600 Euro/mtl. im Grundstudium, bis 1.500 Euro/mtl. im Hauptstudium
- antragsberechtigt: Deutsche, Ausländer mit Wohnsitz seit mind. 3 Jahren vor Studienbeginn in Deutschland;
Höchstalter bei Studienbeginn 23 Jahre (bei Berufsausbildung 26); maximal 14 Semester; vorher maximal 2 Semester in einem anderen Fach; Erststudium / Aufbau-studium / Promotion / Auslands-semester / Auslandsstudiengang;
funktioniert wie ein Dispokredit;
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Darlehen
Darlehen zur Finanzierung der Lebensunterhaltkosten- fortgeschrittene Studienphasen (NICHT für Studienanfänger)
Verzinsliches Bankdarlehen im Rahmen des BAföGs
http://www.kfw.de
- Höhe: unterschiedlich, wie BAföG Betrag
- Antragsberechtigt:
- BAföG-Berechtigte nach Überschreitung der Regelstudienzeit wegen Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund
- Hilfe zum Studienabschluss: wenn zur Abschlussprüfung angemeldet und diese innerhalb von max. 12 Monaten gemacht wird
- Für eine weitere Ausbildung gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2
Bildungskredit
www.kfw.de
- Höhe: 300 Euro/mtl. für max. 24 Monate
- antragsberechtigt: Studierende nach der Zwischen-prüfung / mit Nachweis der üblichen Leistungen nach 2 Semestern (Bachelor) / im Masterstudium; Deutsche, EU-Bürger und deren Familienangehörige, Aufenthalts-berechtigte; Altersgrenze: 36 Jahre;
bis Ende des 12. Hochschulsemesters (bei Zulassung zur Abschlussprüfung und Abschluss innerhalb der 24 Monate auch mehr als 12 HSS);
Studienabschlussdarlehen DAKA
- Höhe: max. 2300 Euro, einmalig
- antragsberechtigt: alle Studierenden der JLU und THM Gießen, die zur Abschlussprüfung angemeldet (scheinfrei) sind, sich in einer finanziellen Notlage befinden und keinen Anspruch auf BAföG oder andere Kredite haben
Studienabschlussdarlehen STW Gießen
- Höhe: max. 1000 Euro, einmalig
- antragsberechtigt: alle Studierenden der JLU und FH Gießen, die zur Abschlussprüfung angemeldet (scheinfrei) sind, sich in einer finanziellen Notlage befinden und keinen Anspruch auf BAföG oder andere Kredite haben
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Stiftungen - die 11 staatlichen Begabtenförderungswerke
Allgemeine Stiftungen, die Stipendien verleihen
Studienstiftung des deutschen Volkes
http://www.studienstiftung.de
antragsberechtigt: Abiturienten und ausländische Studierende aller Studiengänge
Hans-Böckler-Stiftung
http://www.boeckler.de
antragsberechtigt: ausländische Studierende aller Studiengänge
Parteinahe Stiftungen
Friedrich-Ebert-Stiftung
http://www.fes.de
antragsberechtigt: ausländische Studierende und Graduierte aller Studiengänge
Konrad-Adenauer-Stiftung
http://www.kas.de
antragsberechtigt: ausländische Studierende und Graduierte aller Studiengänge
Friedrich-Naumann-Stiftung
http://www.fnst.de
antragsberechtigt: ausländische Studierende aller Studiengänge
Hans-Seidel-Stiftung
http://hss.de
antragsberechtigt: ausländische Studierende und Promovierende aller Hochschulen und Studiengänge
Heinrich-Böll-Stiftung
http://www.boell.de
antragsberechtigt: ausländische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen
Rosa-Luxemburg-Stiftung
http://www.rosalux.de
antragsberechtigt: ausländische Studierende und Promovierende aller Studiengänge
Konfessionelle Stiftungen
Cusanuswerk . Einrichtung der katholischen Kirche
http://cusanuswerk.de
antragsberechtigt: katholische EU Studierende aller Studiengänge
Evangelisches Studentenwerk Villigst
http://www.evstudienwerk.de
antragsberechtigt: evangelische EU Studierende und Promovierende aller Studiengänge
Wirtschaftsnahe Stiftung
Stiftung der deutschen Wirtschaft
http://www.sdw.de
antragsberechtigt: ausländische Studierende aller Fachrichtungen
Andere Stipendienmöglichkeiten
Wir empfehlen Ihnen außerdem, selbst nach Stipendien aus Ihrem eigenen Land zu
suchen sollten, denn viele Länder bieten finanzielle Unterstützung für ihre Staatsbürger
an, die ein Studium oder Semester im Ausland absolvieren möchten.
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Nebenjob
Sie möchten während des Studiums nebenbei jobben, um ein wenig
Taschengeld zu verdienen? Informieren Sie sich zuerst, ob oder wie viel Sie
als internationale Studierende in Deutschland arbeiten dürfen. Wenn Sie einer
Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen und einen Job suchen, nutzen
unsere Jobbörse.
Die Jobbörse ist im Wesentlichen eine Zusammenstellung aktueller Jobangebote (meistens Teilzeit), die Sie jederzeit im Internet oder während der Sprechzeiten (12:00 . 14:30 Uhr) bei uns durchsehen können. Wir sind dabei nur als Vermittler tätig. Das heißt, die Verantwortung für die Kontaktaufnahme und Bewerbung liegt bei Ihnen. Gute Deutschkenntnisse sind für die Jobs in der Regel Voraussetzung.
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Bundesagentur für Arbeit
Auch die Bundesagentur für Arbeit hält Jobangebort für Studierende bereit: http://www.arbeitsagentur.de
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Arbeitserlaubnis
Darf ich als ausländischer Student in Deutschland arbeiten?
Ja, internationale Studierende dürfen in Deutschland arbeiten, jedoch nur
beschränkt.. Mit einem Studentenvisum
dürfen Sie bis zu 90 ganze Tage oder 180 halbe Tage im Jahr ohne
Arbeitserlaubnis einer Erwerbstätigkeit nachgehen (arbeiten).
Ausnahmen:
Folgende Tätigkeiten fallen nicht unter die 90 Tage/180 Halbtage-Regelung:
- Pflichtpraktika (auch wenn vergütet)
- Als wissenschaftliche Hilfskräfte arbeiten
- studentische Nebentätigkeiten (z.B. als WoTuPro Tutor fungieren)
Wenn Sie mehr als die 90 ganze Tage/180 halb Tage arbeiten möchten,
müssen Sie dies zuerst mit dem Arbeitsamt klären.
Studienkollegstudenten - Sie dürfen in den Semesterferien arbeiten. Eine
Erwerbstätigkeit außerhalb der Ferien ist streng geregelt und daher so gut
wie ausgeschlossen.
Sprachkursteilnehmer - Sie dürfen während des Kurses keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
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