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Hochschulzugang

Wichtig: Um an einer deutschen Hochschule zu studieren, müssen ausländische Studierende über die sprachlichen und fachlichen Kenntnisse verfügen, die mit der deutschen Hochschulreife (Abitur) vergleichbar sind. Ohne diese Kenntnisse, dürfen Sie nicht sofort mit dem Studium anfangen. Unten haben wir die Schritte, denen Sie folgen müssen, abgebildet.

Bei nicht ausreichenden fachlichen Kenntnissen Bei nicht ausreichenden sprachlichen Kenntnissen
  • Aufnahmeprüfung zum Studienkolleg
  • Studienkolleg
  • Feststellungsprüfung
  • Hochschulstudium
  • Sprachkurs

Die Hochschulzugangsberechtigung ist von der Ausbildung abhängig:

Studienbewerber, deren Kenntnisse mit der deutschen Hochschulreife (Abitur) vergleichbar sind und als solche auch anerkannt werden, müssen kein Studienkolleg besuchen und soweit sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, auch keine Feststellungsprüfung ablegen. Sie haben den so genannten .direkten Hochschulzugang. und dürfen sich an der Hochschule gleich bewerben.

Bin ich für den "direkten Hochschulzugang" qualifiziert?

Auf der Webseite der Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) können Sie überprüfen, ob Sie berechtigt sind, ein Studium in Deutschland anzufangen: http://www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium/zulassung/06550.de.html

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