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Sprachkenntnisse
Erasmus Studenten, Austauschstudenten (Programmstudenten)
Austauschstudenten, die ein oder zwei Semester in Gießen, Friedberg oder Fulda studieren möchten, müssen den unten genannten Sprachkenntnisnachweis NICHT erbringen.
Nicht-Programmstudenten
Sie möchten an einer deutschen Universität oder Hochschule ein komplettes Studium aufnehmen? Dann müssen Sie nicht nur über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, sondern diese durch eine Sprachprüfung oder ein Zertifikat auch nachweisen können. Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) bietet Ihnen eine solche Möglichkeit, andere Nachweise werden jedoch auch anerkannt. Prüfen Sie unten, ob Ihr Zertifikat oder Ihre Prüfung anerkannt wird.
Erkundigen Sie sich auf jeden Fall an der jeweiligen Universität, welche Sprachnachweise anerkannt werden.
Für die Bewerbung zum Studium reichen die folgenden Nachweise - sie reichen nicht für die Immatrikulation/Einschreibung:
- Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (ZDaF) mind. 2 oder
- Zertifikat Deutsch 1 (ZD=1) oder
- Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP)
- TestDaF mind. 14 Punkte
- Goethe Zertifikat B2
- Goethe Zertifikat C1
- TELC Deutsch B2
- B2 Mittelstufe Deutsch (A) von ÖSD
- OnDaF mind. 65 % (vom TestDaF-Institut)
Für die Immatrikulation zum Studium benötigen sie folgende Nachweise:
- DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- TestDaF mit mindestens TDN 4 in allen Prüfungsteilen
- ZOP (Zentrale Oberstufenprüfung)
- Großes oder Kleines Sprachdiplom des Goethe-Instituts
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
- Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
Befreiung von der DSH-Prüfung
Es ist möglich, sich von der DSH zu befreien wenn Sie:
- Ihre Universitätsreife in einem deutschsprachigen Land erworben haben
- Ihre Universitätsreife an einer anerkannten deutschen Schule im Ausland erworben haben
- die Sprachprüfung bereits an einer anderen deutschen Hochschule bestanden haben
- das Große oder Kleine Sprachdiplom des Goethe Instituts erworben haben
- das Sprachdiplom der Kulturministerkonferenz, Stufe II, erworben haben
- die ZOP (Zentrale Oberstufenprüfung Goethe-Institut) bestanden haben
- den TestDaF mit mindestens TDN 4 (4x4 Punkten) bestanden haben
Weiter Informationen über die Sprachvoraussetzung und die einzelnen Sprachprüfungen:
http://www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/wie-deutsch-lernen/00573.de.html
Informationen über Sprachkurse finden Sie auf den Websites Ihrer jeweiligen Hochschule.
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