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Visum

Ob Sie ein Visum brauchen, um nach Deutschland einzureisen, ist davon abhängig, aus welchem Land Sie stammen. Prüfen Sie unten, mit der Hilfe unserer Tabelle, ob die Visapflicht Sie betrifft.

ACHTUNG: EIN VISUM IST NICHT DAS SELBE WIE EINE AUFENTHALTSERLAUBNIS!

Ein Einreisevisum berechtigt Sie, in das Land einzureisen und sich hier drei Monate aufzuhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis hingegen berechtiget Sie zu einem Aufenthalt der länger als drei Monate dauert.

Kein Visum wird benötigt Visum wird benötigt
EU-Nationen, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Südkorea und die Vereinigten Staaten von Amerika Alle anderen Länder

Alle nicht EU-Bürger müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

http://www.auslaenderbehoerden.de

Beantragen Sie das Visum bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Generalkonsulat in Ihrem Heimatland.

Damit Sie rechtzeitig zum Studienbeginn ankommen, kümmern Sie sich um das Visum mindestens zwei oder drei Monate vor der Abreise!

WICHTIG: Nicht mit einem Touristenvisum einreisen! Dieses kann nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandelt werden! Sie werden nach Hause reisen müssen und dort ein neues Visum beantragen müssen!

Beantragen eines der folgenden Visa:

Visum für Studienzwecke (Studentenvisum) - nur wenn Sie schon zum Studium an einer deutschen Universität oder Fachhochschule zugelassen sind und den Zulassungsbescheid schon in ihrem Besitz haben.

Sprachkursvisum zu Studienzwecken - Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Deutschkenntnisse durch die Teilnahme an einem Sprachkurs zu verbessern, um sich auf ein Studium vorzubereiten, können Sie ein Visum zum Erlernen der deutschen Sprache in Vorbereitung auf ein Fachstudium beantragen.er gesamte Zeitraum, der Ausländern zum Spracherwerb vor dem Fachstudium in der Bundesrepublik zur Verfügung steht, beträgt zwei Jahre, dann muss die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder ein Äquivalent bestanden sein.

Visum für Studienbewerber (Studienbewerbervisum) - wenn Sie sich schon an einer deutschen Universität oder Fachhochschule beworben haben, aber den Zulassungsbescheid noch nicht bekommen haben (die Zulassungsbescheide aus Deutschland können relativ spät ankommen). Bei der Visumbeantragung müssen Sie anstatt des Zulassungsbescheides, eine Bewerbungsbescheinigung oder entsprechende Nachweise vorlegen können.

Bei der Visumbeantragung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Den Zulassungsbescheid oder die Bewerbungsbescheinigung für eine deutsche Universität, Fachhochschule oder ein Studienkolleg.
  • den Reisepass
  • den Krankenversicherungsnachweis
  • ein Passfoto (eventuell mehr als eins)
  • den Nachweis über die Finanzierung des Studiums

Weitere Anforderungen können möglicherweise hinzukommen, bitte bei der deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat nachfragen.

Achtung: bei Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umwandeln lassen.

Weitere Informationen zum Visum für Studienaufenthalte und zur Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland finden Sie hier:
http://www.daad.de/deutschland/index.de.html

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