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Zulassung, Zulassungsbescheid
Nachdem alle Bewerbungsunterlagen eingegangen sind UND Ihr Antrag auf Zulassung zum Studium genehmigt wurde, werden Sie einen Zulassungsbescheid erhalten. Der Zulassungsbescheid bedeutet, dass Sie berechtigt sind, ein Studium an der deutschen Hochschule, wo Sie sich beworben haben, anzufangen.
Bitte den Zulassungsbescheid gut aufbewahren, denn Sie benötigen ihn:
- bei der Beantragung Ihres Visums (falls dies für sie zutrifft)
- bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis (falls dies für sie zutrifft)
- bei der Immatrikulation/Einschreibung
[Übersicht]
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