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Gentechnik
Gentechnik in Lebensmitteln? - Die meisten Konsumenten lassen, vielen Umfragen zufolge, solche Produkte lieber in den Regalen liegen.
Bereits seit April 2004 sind Zulassung und Kennzeichnung (http://www.transgen.de) gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel in allen EU-Staaten einheitlich geregelt. Die Kennzeichnungspflicht besteht für alle gentechnisch veränderten Lebensmittel, unabhängig von der Nachweisbarkeit der gentechnisch veränderten Bestandteile im Endprodukt. Kennzeichnungspflichtig sind alle Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, sofern sie
- selbst ein genetisch veränderter Organismus sind
- einen genetisch veränderten Organismus enthalten
- aus einem gentechnisch veränderten Organismus hergestellt sind
Wir sind derselben Meinung. Gen-Food passt nicht in unsere Philosophie. Wir haben bereits in der Vergangenheit ganz bewusst auf den Einsatz kennzeichnungspflichtiger genmodifizierter Produkte verzichtet und wollen das auch zukünftig so halten.
Diese Einstellung vertreten wir auch unseren Lieferanten gegenüber und wechseln gegebenenfalls Rezepturen oder Produkte aus.
Trotz der Kennzeichnungspflicht, die sowohl für verpackte als auch für lose Waren besteht, haben wir zusätzlich von unseren Lieferanten schriftliche Nachweise eingefordert, die uns ausnahmslos bestätigen, dass wir keinerlei kennzeichnungspflichtigen Produkte beziehen.
Sie werden also auf unseren Speiseplänen und Aushängen keine Hinweise auf gentechnisch veränderte Lebensmittel finden.
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