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Auszug
Was ist zu beachten?
Laut Vertrag können Sie fristgerecht (3 Monate Kündigungsfrist) selbst kündigen. Vor dem Auszug erhalten
Sie von der Wohnheimverwaltung ein Auszugsprotokoll. Vorher ist jedoch noch einiges zu erledigen:
Zimmerabnahme, polizeiliche Abmeldung u.a.
Die Rückzahlung der hinterlegten Kaution erfolgt etwa 6-8 Wochen nach Mietende unter Abzug der Kosten für
die vertraglich vereinbarte Auszugsreinigung.
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