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Belegungsrichtlinie
Belegungsrichtlinie für die Studentenwohnheime des Studentenwerks Gießen A.d.ö.R.
§ 1 Wohnberechtigung
- Ausschließlich wohnberechtigt sind ordentlich eingeschriebene Studierende der vom Studentenwerk Gießen betreuten Hochschulen.
- Die Wohnberechtigung entfällt nach Erreichen der Höchstwohnzeit.
- Im Einzelfall können durch die Geschäftsführung Ausnahmen zugelassen werden.
§ 2 Wohnzeitbegrenzung
- Die Höchstwohnzeit beträgt zehn Semester.
- Eine Verlängerung ist bis zu maximal einem Semester möglich.
§ 3 Vergabeverfahren
- Vergabeverfahren
Das Studentenwerk behält sich bei der Vergabe der Wohnheimplätze eine Auswahl der Bewerber/innen aus Gründen des Einzelfalls vor, um die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse sicherzustellen.
- Es werden bevorzugt aufgenommen:
- behinderte Studierende
- Studierende mit Kind
- Studierende, die aufgrund Studienbeginn oder Hochschulortwechsel neu an den Hochschulstandort kommen und daher kurzfristig auf eine Unterkunft angewiesen sind.
Das Studentenwerk behält sich vor, aufgrund der grundsätzlichen Prinzipien gemäß Absatz 1 bei der Berücksichtigung von Bewerbern von der hier genannten Reihenfolge abzuweichen.
[Übersicht]
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