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FAQ - Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen

Wer kann im Wohnheim wohnen?

Alle eingeschriebenen Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen, der Hochschule Fulda sowie des Studienkollegs Mittelhessen sind wohnberechtigt. Ausschlaggebend für den Wohnplatz ist der Studienort (z. B. sind Studierende der Hochschule Fulda ausschließlich in Fulda wohnberechtigt). Nachzuweisen ist der Studienort mit einer entsprechenden Studienbescheinigung.

Wie erhalte ich einen Wohnheimplatz?

Füllen Sie einfach unseren Wohnheimantrag aus und fügen diesem bitte folgende Unterlagen bei:
  • Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses
  • Kopie Ihres Zulassungsbescheids oder eine gültige Studienbescheinigung
  • Lichtbild
Fehlende Unterlagen können sie jederzeit nachreichen.

Wann kann ich einen Wohnheimantrag stellen, gibt es Bewerbungsfristen?

Den Wohnheimantrag können sie jederzeit stellen. Es gibt keine Bewerbungsfristen. Die Zimmer werden nach Antragseingang vergeben. Besonders zum Wintersemester empfiehlt es sich, den Antrag möglichst früh zu stellen. Zu dieser Zeit ist die Nachfrage für unsere Wohnheimplätze aufgrund der hohen Zahl an Erstsemestern erfahrungsgemäß höher als die der freien Plätze. Wir führen dann Wartelisten. Die Vergabe freiwerdender Zimmer erfolgt nach dem Datum des Antragseingangs. Eventuelle Wartezeiten können Sie jederzeit in der Wohnheimverwaltung erfragen.

Muss ich mich bei Antragstellung für ein Wohnheim entscheiden?

Nein, Sie können sowohl mehrere Wohnheime als auch Wohnformen angeben. Sollten Sie ein spezielles Wohnheim bevorzugen, können Sie dies auf dem Antrag vermerken.

Sind alle Angaben des Wohnheimantrags Pflichtfelder?

Angeben müssen Sie in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und eine postzustellfähige Anschrift.

Wohin sende ich den ausgefüllten Wohnheimantrag?

Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Anschrift:

Studentenwerk Gießen

Studentisches Wohnen
Otto-Behaghel-Straße 23
D-35394 Gießen
Telefon 0641 40008-300
Telefax 0641 40008-309
fm-wohnen@studwerk.uni-giessen.de
www.studentenwerk-giessen.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do 09:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 14:30 Uhr

Sie können die Unterlagen auch gerne persönlich in der Wohnheimverwaltung abgeben.

Vom Wohnheimantrag zum Mietvertrag ...

Nach Antragseingang in der Wohnheimverwaltung erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung. Sobald ein Zimmer frei ist, senden wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. In diesem finden Sie alle wichtigen Informationen zum reservierten Zimmer sowie eine Mieterklärung.

Sollten Sie das Angebot annehmen wollen, senden Sie uns die Mieterklärung bis zum im Schreiben genannten Annahmetermin unterschrieben zurück. Es empfiehlt sich, das Angebot zusätzlich telefonisch zu bestätigen. Sollten Sie das erhaltene Zimmerangebot nicht annehmen wollen, bitten wir Sie um eine telefonische oder schriftliche Absage.

Nach Eingang der Mieterklärung erstellen wir Ihre Vertragsunterlagen und senden Ihnen diese per Post zu. Diese Unterlagen senden Sie uns bitte unterschrieben zurück.

Wann ist die Kaution zu zahlen?

Die Kaution beträgt für alle Wohnheime (Einzelzimmer, Einzelapartment, Doppelapartment und Maisonetten) pro Person 200,00 Euro (außer Familien in den Familienwohnungen). Sie ist spätestens bei Schlüsselabholung bar in der Wohnheimverwaltung einzuzahlen. Alternativ kann sie vorab überwiesen werden. In diesem Fall bringen Sie zur Schlüsselabholung bitte den entsprechenden Beleg mit.

Wo und wann bekomme ich meine Zimmerschlüssel?

Ihre Zimmerschlüssel erhalten Sie ab Vertragsbeginn in der Wohnheimverwaltung.

Öffnungszeiten:
Mo - Do 09:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 14:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeit ist die Schlüsselabholung nicht möglich! Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, die Schlüssel persönlich abzuholen, können Sie jemanden beauftragen, dies für Sie zu erledigen. Dafür ist allerdings eine schriftliche Vollmacht notwendig.

Muss ich bei Einzug den Hausmeister treffen?

Nein. Mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie ein Einzugsprotokoll sowie eine Inventarliste. Bevor Sie Ihre persönlichen Dinge einräumen, prüfen Sie bitte das Zimmer auf eventuelle Schäden sowie das Inventar auf Vollständigkeit. Bitte notieren Sie alle Auffälligkeiten und geben Sie das Protokoll innerhalb einer Woche wieder in der Wohnheimverwaltung ab.

Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen?

Die derzeitige Höchstwohnzeit beträgt zehn Semester. Die Wohnzeiten können jederzeit unterbrochen werden (z. B. für ein Auslandssemester). Bei einem erneuten Einzug werden vorangegangene Wohnzeiten angerechnet.

Ist eine Wohnzeitverlängerung über 10 Semester möglich?

Im Falle einer anstehenden Abschlussprüfung (Diplom, Examen o.a.) ist eine Verlängerung der Wohnzeit für maximal ein Semester möglich. Hierfür können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf Wohnzeitverlängerung stellen. Der Prüfungstermin ist durch ein entsprechendes Schreiben Ihrer Hochschule nachzuweisen.

Kann ich bei Wunsch das Wohnheim / die Wohnform wechseln?

Nach einem Semester Wohnzeit können Sie einen Umzugsantrag stellen. Mit Abgabe des Antrags tragen Sie sich auf der Warteliste für Ihr Wunschwohnheim oder Ihre Wunschwohnform ein. Sobald ein entsprechendes Zimmer bzw. Apartment frei wird, werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt. Eine Kündigung des bisherigen Zimmers ist in diesem Fall nicht notwendig. Für den zusätzlichen Aufwand berechnen wir eine Gebühr in Höhe von derzeit 200 Euro.

Muss ich mich beim zuständigen Stadtbüro an- oder ummelden?

Sobald Sie einen neuen Mietvertrag oder Umzugsvertrag unterschrieben haben, melden Sie sich bitte entsprechend der gesetzlichen Meldepflicht beim Stadtbüro Ihres zukünftigen Wohnorts an:

Anschriften und Öffnungszeiten der Einwohnermeldeämter

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