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Meister-BAföG
AFBG - Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird, sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht.
Förderung wird nur für die Teilnahme an einer einzigen nach diesem Gesetz geförderten Maßnahme geleistet.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach der Hälfte der Maßnahme, spätestens aber nach zwölf Monaten, nachzuweisen,
dass eine regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erfolgt ist.
Die Antragsstellerin und Antragssteller dürfen keinen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss
oder einen nach dem Hochschulrecht der Länder als gleichwertig eingestuften sonstigen Abschluss erworben haben.
Eine Altersgrenze besteht nicht.
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