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Überschreitung der Förderungshöchstdauer
Überschreitung der Förderungshöchstdauer
Liegen Gründe gemäß § 15 Abs. 3 BAföG vor, die zu einer Überschreitung Ihrer Förderungshöchstdauer führen,
dann können Sie einen dementsprechenden Antrag stellen. Hierzu sollte das
Formblatt "Überschreitung der Förderungshöchstdauer" [BfAÜF] ausgefüllt und mit den entsprechenden
Nachweisen über die Gründe für die Überschreitung sowie einen aktuellen Notenspiegel
beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden.
Gründe für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer sind z.B. Schwangerschaft und Kindeserziehung,
Krankheit, Gremientätigkeit oder das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
Hilfe zum Studienabschluss
Liegen keine Gründe gemäß § 15 Abs. 3 BAföG für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer
vor, können Sie einen "Antrag auf Hilfe zum Studienabschluss" gemäß § 15 Abs. 3 a BAföG stellen.
Voraussetzungen hierbei sind, dass Sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der
Förderungshöchstdauer zur Abschlussprüfung zugelassen sind und Ihr Studium
innerhalb von zwölf Monaten beenden werden. Um die Hilfe zum Studienabschluss zu beantragen,
müssen Sie neben dem Antrag auf Ausbildungsförderung [BfFbl1]
das entsprechende Formblatt [BfAHS] ausfüllen und von der Hochschule bestätigen lassen.
Bei der Hilfe zum Studienabschluss handelt es sich um ein vollverzinsliches Darlehen, das
komplett zurückgezahlt werden muss.
[Übersicht]
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