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Antragstellung
Der Antrag auf Ausbildungsförderung kann gestellt werden, sobald Sie an einer Hochschule
eingeschrieben sind (Erstsemester). Bei Wiederholungsanträgen sollte der Antrag zwei Monate
vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig vorliegen (THM 30.06./31.12. bzw. Uni 31.07./31.01.),
damit keine Zahlungsunterbrechungen entstehen.
Zur Beantragung von Ausbildungsförderungsförderung benötigen Sie die entsprechenden Formblätter
sowie die Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen, Ihre Miete und eventuell Ihre Krankenversicherung
(bei selbst Versicherten), die Einkommensnachweise Ihrer Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr
und die Schul- und Ausbildungsbescheinigungen Ihrer Geschwister.
Die Formblätter können Sie sich auf dieser Seite unter dem Menüpunkt Formulare downloaden oder Sie kommen in eines unserer Servicebüros an Ihrem jeweiligen Studienort. Zur Fristwahrung ist die Stellung eines formlosen Antrags möglich.
| Achtung: Denken Sie daran, dass alle Schreiben und Formblätter unterschrieben sind!
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