|
Home / Studienfinanzierung / BAföG / Leistungsnachweis
Leistungsnachweis
Nach dem vierten Fachsemester müssen Sie einen so genannten "Leistungsnachweis" [BfFbl5] vorlegen,
um ab dem fünften Fachsemester Ausbildungsförderung beziehen zu können. Hierbei bestätigt der
BAföG-Beauftragte Ihres Fachbereiches, Ihren üblichen Leistungsstand zum Ende des vierten Fachsemesters.
Der Leistungsnachweis ist für den Studiengang bzw. die Fachrichtung, für die die Förderung gewährt wird,
zu erbringen (bei Mehrfachstudiengängen grundsätzlich für jedes einzelne Fach).
Außerdem können Leistungen nach dem vierten Fachsemester ebenso bezogen werden, wenn ein Nachweis
über die bis dahin erworbenen Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen vorliegt.
Die Zahl der Leistungspunkte dürfen allerdings nicht unterschritten werden.
Sollten Sie gegebenenfalls den geforderten Leistungsstand nicht erreicht haben, z.B.
aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Kindeserziehung oder Behinderung,
besteht die Möglichkeit, eine verspätete Vorlage des Leistungsnachweises zu beantragen.
Dieser Antrag kann formlos gestellt werden.
[Übersicht]
|