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Praktikum
Müssen Sie laut Prüfungsordnung ein Berufspraktisches Semester
(BPS) bzw. ein Praktikum durchführen bzw. führen Sie ein freiwilliges
Praktikum durch, ist dies dem Amt für Ausbildungsförderung unter
Vorlage des Praktikumsvertrages mitzuteilen. Sollten Sie während
Ihres BPS oder Praktikums eine Praktikumsvergütung von Ihrem
Praktikumsbetrieb erhalten, so wird diese auf die Ausbildungsförderung angerechnet.
Zu beachten ist in diesem Fall, dass keine Freibeträge gewährt
werden (§ 23 Abs. 3 BAföG) (Ausnahme: freiwillige Praktika).
Erhöhte Werbungskosten können aber unter Vorlage der entsprechenden Nachweise geltend gemacht werden.
| Bitte beachten: Bei Auslandspraktika erfolgt ein Wechsel der Zuständigkeit (siehe [BfAmtVerz]).
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