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Rückzahlung des unverzinslichen Darlehens
Fünf Jahre nach Ende Ihrer Förderungshöchstdauer beginnen Sie mit der
Rückzahlung des unverzinslichen Darlehens. Für den Einzug des
Darlehens ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Bei Studienanfängern ab Sommersemester 2001 wird das Darlehen auf 10.000,- Euro begrenzt.
Das Darlehen kann zudem erheblich veringert werden, z.B. bei besonders guter Abschlussnote,
bei besonders schnellem Studium oder bei Rückzahlung des gesamten Darlehens in einer Summe.
Anträge auf Rückzahlungsteilerlass oder auf Stundung der monatlichen Rückzahlungsraten sind
ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt zu stellen.
Änderungen Ihrer Adresse nach Abschluss Ihres Studiums sind unbedingt dem Bundesverwaltungsamt
mitzuteilen, Sie vermeiden so ein kostenpflichtiges Adressermittlungsverfahren.
Bundesverwaltungsamt, Postfach 68 01 69, 50728 Köln
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