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Urlaubssemester
Falls Sie sich während des Studiums beurlauben lassen, teilen Sie
dies sofort dem Amt für Ausbildungsförderung unter Vorlage des
Nachweises über das Urlaubssemester mit. Sie erhalten in dieser
Zeit keine Ausbildungsförderung, da Urlaubssemester nicht gefördert
werden. Urlaubssemester erhöhen jedoch die Förderungshöchstdauer.
Sind Sie während Ihres Studiums länger als drei Monate krank, so
wird ab dem vierten Monat keine Ausbildungsförderung gemäß § 15 Abs. 2 a
BAföG gewährt. Daher ist es sinnvoll, ein Urlaubssemester einzulegen,
da dieses die Förderungshöchstdauer erhöht.
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