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Auslandsstudium oder -praktikum
Sollten Sie ein Auslandsstudium oder -praktikum durchführen wollen, müssen Sie Ihren Antrag auf Auslandsförderung rechtzeitig beim zuständigen Auslandsamt für Ausbildungsförderung [BfAmtVerz] stellen. Das Studentenwerk Gießen ist in einem solchen Fall nicht zuständig. Dies gilt auch für einen laufenden Bewilligungszeitraum.
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