Der Internationale Studierendenauseis ISIC (International Student Identity Card) ist der einzig weltweit anerkannte internationale Studierendenausweis. Ob auf Reisen um die Welt, bei Freizeitangeboten in der Heimatstadt oder beim Online-Shopping, mit ISIC kommen Studierende in über 130 Ländern in den Genuss vielfältiger Ermäßigungen. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum. Alles Wissenswerte über ISIC erfahren Sie unter www.isic.de.
So können Sie Ihren ISIC-Ausweis bei uns beantragen:
ISIC wird virtuell ausgestellt. Claudia Verna aus unserer Abrteilung Beratung & Service beantwortet Ihnen gerne Fragen rund um ISIC und kümmern sich für Sie um die Beantragung.
Für die Beantragung von ISIC, bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelle Studienbescheinigung
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- 15 Euro
So geht's weiter: Nachdem wir Ihre Daten erfasst und übermittelt haben, erhalten Sie eine automatische E-Mail durch das Ausstellungssystem, in der alle weiteren Schritte erklärt werden, u.a. Download und Nutzung der ISIC-App. Ihr Foto können Sie selbst in der App hochladen. Wer möchte, kann zusätzlich eine Plastikkarte über die Website von ISIC beantragen.
Alle Studierenden unterliegen in Deutschland der allgemeinen Krankenversicherungspflicht - ohne eine Krankenversicherung kann man sich nicht an einer Hochschule immmatrikulieren.
Es gibt gesetzliche und private Krankenversicherungen.
Wichtig: Entscheidet man sich für eine private Krankenversicherung, kann man im Laufe des Studiums nicht mehr in die gesetzliche zurückkehren. Dies kann vor allem ab dem 25. Geburtstag zu hohen Beitragszahlungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor einer Entschiedung gut beraten zu lassen.
Nicht alle Studierenden haben die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende aufgenommen zu werden, Dies betrifft z.B. Besucherinnen und Besucher von Sprachkursen oder Studienkollegs, Studierende, die über 30 Jahre alt sind oder sich in einem Ergänzungs-, Aufbau- oder Promotionsstudium befinden. Sie müssen sich dann entweder freiwilig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Rahmenvereinbarung VELA Versicherungsdienst
Das Deutsche Studentenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem VELA Versicherungsdienst GmbH getroffen. Für einen längeren Aufenthalt empfiehlt sich der Tarif „Optimal“. Er bietet umfassenden Versicherungsschutz inklusive Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Der Tarif „Basis“ bietet nur eingeschränkte Leistungen. Er eignet sich eher für Austauschstudierende, die nur 1 bis 2 Semester in Deutschland bleiben. Dafür ist er gerade in den ersten 12 Monaten besonders günstig, ab dem 13. Versicherungsmonat erhöhen sich allerdings die Beiträge. Nähere Informationen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung bei uns und unter www.internationale-studierende.de.
Sofern Sie von der Ausländerbehörde Gießen ein Formular für die Erteilung bzw. Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten, auf dem der Umfang des Krankenversicherungsschutzes dokumentiert werden muss, wenden Sie sich bitte an:
Ecclesiastr. 1-4
32758 Detmold
Telefon 08006036039
Telefon +49 5231603 6390
info@vela.insure
Weitere Informationen zum Krankenkassensystem in Deutschland finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der Seite https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/international#
Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen
Mit einigen Ländern, darunter die Mitgliedsländer der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Klären Sie bereits in Ihrem Heimatland mit Ihrer Versicherung, welche Unterlagen Sie dafür benötigen! Für Studierende ist dies zumeist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Ihre Versicherung deckt eventuell nicht alle Kosten in Deutschland ab. Erkundigen Sie sich schon vor der Einreise, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen können.
Auch private Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären. Wird Ihre private Versicherung anerkannt, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Sie können dann aber für die Dauer Ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!